Digitales Lernportal für Unterweisungen und Weiterbildung
Ein digitales Lernportal ist ein persönlicher Online-Bereich, in dem Beschäftigte Lerninhalte im eigenen Kalender planen, bearbeiten und mit einer Multiple-Choice-Erfolgskontrolle abschließen, während Referentinnen und Referenten Inhalte und Prüffragen bereitstellen.
Das Lernportal ist ein eigenes Produkt von AWP Consult, entwickelt für enaio. Es eignet sich für Weiterbildung und für Unterweisungen ohne Präsenzpflicht, ein optionales Modul organisiert Seminare vor Ort. AWP Consult ist zertifizierter enaio-Partner seit 2006.
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Unterweisungabgeschlossen
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Weiterbildungin Bearbeitung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein digitales Lernportal ist ein geschützter Online-Bereich, in dem Beschäftigte Lerninhalte planen, bearbeiten und mit einer Erfolgskontrolle abschließen, während Referentinnen und Referenten Inhalte, Prüffragen und Rückfragen betreuen.
- Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 4 eine Wiederholung mindestens einmal jährlich und die Dokumentation.
- Elektronische Unterweisungen sind nach der DGUV Regel 100-001 als Hilfsmittel zulässig, wenn die Inhalte arbeitsplatzspezifisch sind, das Verständnis geprüft wird und ein Gespräch mit den Unterweisenden jederzeit möglich ist.
- Für Gefahrstoffe verlangt § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eine mündliche Unterweisung mit Unterschrift. Online-Inhalte bereiten sie vor, ersetzen sie aber nicht.
- Das Lernportal von AWP Consult bietet Bereiche für Mitarbeitende und Referenten sowie ein optionales Modul für Präsenzveranstaltungen, das Zertifikate für die enaio-Personalakte erstellt.
Was ist ein digitales Lernportal und wofür setzen Unternehmen es ein?
Ein digitales Lernportal ist die zentrale Online-Anlaufstelle für betriebliches Lernen: Beschäftigte bearbeiten Unterweisungen, Pflichtschulungen und Weiterbildung orts- und zeitunabhängig, und der Lernfortschritt bleibt für die Verantwortlichen nachvollziehbar. Inhalte, Erfolgskontrolle und Austausch liegen an einem Ort.
Als Lernportal für Unternehmen ist es kein offener Kursmarktplatz, sondern ein interner Bereich: Ihre eigenen Referentinnen und Referenten stellen Inhalte für Ihre Arbeitsplätze bereit.
Unterweisungen zu Arbeitsschutz und betrieblichen Regeln, soweit keine Präsenz nötig ist.
Pflichtschulungen die jährlich wiederkehren, etwa zu Datenschutz und internen Richtlinien.
Weiterbildung zu Fachthemen, Software und neuen Abläufen, ohne Anreise.
Präsenzseminare geplant und mit Zertifikat abgeschlossen über das optionale Modul.
Wir zeigen Ihnen den Bereich für Mitarbeitende, den Referentenbereich und die Erfolgskontrolle am Beispiel Ihrer eigenen Schulungsthemen.
Welche Funktionen bietet das digitale Lernportal von AWP Consult?
Das Lernportal von AWP Consult verbindet einen persönlichen Bereich für Mitarbeitende mit einem Bereich für Referentinnen und Referenten und ergänzt beides optional um ein Modul für Präsenzveranstaltungen. Es ist DSGVO-konform ausgelegt, einfach zu bedienen und an Ihre Abläufe anpassbar.
Persönlicher Lernbereich
Jede beschäftigte Person sieht ihre Inhalte an einem Ort und bearbeitet sie geordnet nacheinander, im eigenen Tempo und ohne Anreise.
Planung im eigenen Kalender
Lerninhalte werden im persönlichen Kalender eingeplant. So liegen Unterweisungen in festen Zeitfenstern während der Arbeitszeit.
Erfolgskontrolle mit Multiple Choice
Am Ende jedes Inhalts prüfen Multiple-Choice-Fragen das Verständnis. Die Fragen legt die fachlich zuständige Person fest.
Bereich für Referenten
Referentinnen und Referenten stellen Lerninhalte bereit, legen Prüfungsfragen fest und tauschen sich mit den Lernenden aus.
Direkte Rückfragen
Lernende wenden sich bei Fragen direkt an die Referentin oder den Referenten. Rückfragen bleiben bei der zuständigen Person.
Modul für Präsenzveranstaltungen
Optional: Seminare planen, einladen, Begleitmaterial bereitstellen, auswerten und Zertifikate für die enaio-Personalakte erstellen.
Unsicher, wo Sie anfangen sollen? Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein.
Wie läuft eine Online-Unterweisung im Lernportal ab?
Eine Online-Unterweisung läuft in fünf Schritten: Inhalte bereitstellen, Prüffragen festlegen, im Kalender planen, mit der Erfolgskontrolle abschließen und offene Fragen direkt im Portal klären. Der Lernfortschritt bleibt dabei jederzeit nachvollziehbar.
01
Inhalte bereitstellen
Die fachlich zuständige Person stellt die Inhalte im Referentenbereich bereit. Grundlage sind Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen, damit die Inhalte zum Arbeitsplatz passen.
02
Prüffragen festlegen
Zu jedem Inhalt entstehen Multiple-Choice-Fragen. Gute Fragen prüfen das Verhalten in konkreten Situationen, etwa den richtigen Fluchtweg, statt nur Begriffe abzufragen.
03
Im eigenen Kalender planen
Beschäftigte planen die Bearbeitung im persönlichen Kalender. Da Unterweisungen nach § 12 ArbSchG während der Arbeitszeit stattfinden, lohnen feste Zeitfenster mit der Führungskraft.
04
Bearbeiten und Erfolgskontrolle
Die Inhalte werden geordnet durchgearbeitet und mit der Erfolgskontrolle abgeschlossen. Sie ist die Verständnisprüfung, die die DGUV Regel 100-001 voraussetzt.
05
Rückfragen und Lernfortschritt
Offene Fragen gehen direkt an die Referentin oder den Referenten. Der Lernfortschritt ist die Grundlage für den Nachweis der Unterweisung.
Starten Sie mit einer echten Unterweisung in einem Bereich. Wir planen den Pilot gemeinsam mit Personalabteilung und Arbeitsschutz.
Pilot für Unterweisungen besprechenWie unterstützt das Lernportal Präsenzseminare und Zertifikate für die Personalakte?
Mit dem optionalen Modul für Präsenzveranstaltungen plant das Lernportal Seminare vor Ort, lädt Teilnehmende ein, stellt Material bereit, wertet aus und erstellt Zertifikate für die Personalakte. Präsenz- und Online-Lernen laufen so in einem System zusammen, ohne E-Mail-Verteiler und Papierlisten. Die Zertifikaterstellung setzt die enaio-Personalakte voraus.
Planung von Seminaren im selben Portal wie die Online-Inhalte.
Einladung der Teilnehmenden direkt über das Modul.
Begleitmaterial zum Seminar zentral bereitstellen.
Auswertung von Seminaren, um Inhalte und Ablauf zu verbessern.
Zertifikat für die Personalakte, bei Einsatz der enaio-Personalakte.
Ein System für Präsenz- und Online-Lernen statt getrennter Listen.
Welche Pflichtschulungen und Unterweisungen lassen sich digital organisieren?
Digital organisieren lassen sich vor allem wiederkehrende Unterweisungen, Schulungen zu Datenschutz und internen Richtlinien sowie Weiterbildung, solange die Inhalte arbeitsplatzspezifisch sind, das Verständnis geprüft wird und Rückfragen möglich bleiben. Wo Vorschriften mündliche Unterweisung oder Unterschrift verlangen, ergänzt das Portal die Präsenz. Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Wir ordnen Ihre Pflichtschulungen gemeinsam ein: online, als Blended Learning oder weiter in Präsenz.
Unterweisungen einordnen lassen +49 6104 94738-1301
Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1
§ 12 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen, mit Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet sind. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 4 Abs. 1 mindestens eine Unterweisung pro Jahr und deren Dokumentation.
- Bei Einstellung vor der ersten Tätigkeit
- Bei Veränderungen neue Aufgaben, Arbeitsmittel oder Technologien
- Wiederholung mindestens jährlich, bei Jugendlichen nach § 29 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) halbjährlich
Leiten Sie jede Online-Unterweisung aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Bereichs ab. Eine allgemeine Unterweisung für alle erfüllt den Arbeitsplatzbezug meist nicht.
02
Elektronische Unterweisung: drei Voraussetzungen der DGUV
Die DGUV Regel 100-001 hält am Grundsatz der persönlichen Unterweisung fest, lässt elektronische Medien aber als Hilfsmittel zu. Die drei Bedingungen passen zu dem, was ein Lernportal mit getrennten Bereichen für Lernende und Referenten leistet. Am wirksamsten ist Blended Learning: online für die Theorie, vor Ort für die Praxis.
- Arbeitsplatzspezifische InhalteInhalte für den konkreten Arbeitsbereich statt Standardpaket.
- VerständnisprüfungMultiple-Choice-Erfolgskontrolle am Ende.
- Gespräch jederzeit möglichRückfragen direkt an die Referentin oder den Referenten.
Benennen Sie für jede Online-Unterweisung eine Ansprechperson, die Rückfragen in einer festgelegten Zeit beantwortet.
03
Wo Präsenz und Unterschrift Pflicht bleiben
§ 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt, dass Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden, vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift zu bestätigen. Das Lernportal bereitet hier die Theorie vor, die Präsenz wird kürzer und gezielter.
Kennzeichnen Sie jedes Thema als online möglich, Blended Learning oder nur Präsenz und stimmen Sie die Einordnung einmal mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ab.
04
Datenschutz und interne Richtlinien schulen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zählt in Art. 39 Abs. 1 lit. b die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Einen festen Turnus schreibt sie nicht vor, regelmäßige Auffrischungen helfen aber bei der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Solche Inhalte und interne Richtlinien lassen sich gut mit Multiple-Choice-Fragen prüfen.
Lassen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten als Referentin oder Referent auftreten. Dann landen Rückfragen direkt bei der zuständigen Stelle.
05
Schulungsnachweise sauber führen
Ein Nachweis zeigt, wer wann zu welchem Inhalt unterwiesen wurde. Die BG Verkehr empfiehlt, ihn mindestens bis zur nächsten Unterweisung aufzubewahren. Im Lernportal sind Inhalt, Lernfortschritt und Ergebnis der Erfolgskontrolle der richtigen Person zugeordnet, für Präsenzseminare entstehen Zertifikate für die digitale Personalakte.
- Wer unterwiesene und unterweisende Person
- WasThema mit Bezug zur Gefährdungsbeurteilung
- WannBearbeitung und bestandene Erfolgskontrolle
- Wo bei Präsenzseminaren Ort und Teilnehmende
06
Mitbestimmung und Datenschutz der Lerndaten
Ein Lernportal verarbeitet personenbezogene Daten: wer welchen Inhalt wann mit welchem Ergebnis bearbeitet hat. Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei technischen Einrichtungen mit, die Verhalten oder Leistung überwachen können, und nach § 98 Abs. 1 BetrVG bei der betrieblichen Berufsbildung. Eine Betriebsvereinbarung regelt, wofür Lerndaten genutzt werden.
- Zweck: Nachweis und Organisation der Weiterbildung
- Keine Leistungsbewertung ohne ausdrückliche Regelung
- Rollen und Löschregeln für Ergebnisse
Binden Sie Betriebsrat und Datenschutz ab dem Konzept ein. Die Grundsätze beschreibt unsere Seite zum Dokumentenmanagement nach DSGVO.
Präsenzschulung, Online-Unterweisung oder Blended Learning: was passt wann?
Präsenz passt, wo Handgriffe geübt oder Unterschriften verlangt werden, die Online-Unterweisung passt für wiederkehrendes Wissen mit Verständnisprüfung, und Blended Learning verbindet beides.
| Kriterium | Präsenzschulung | Online-Unterweisung im Lernportal | Blended Learning |
|---|---|---|---|
| Geeignet für | Maschinen, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung | Wiederkehrendes Wissen, Datenschutz, Richtlinien | Arbeitsschutz mit Theorie und Praxis |
| Zeit und Ort | Fester Termin vor Ort | Im eigenen Kalender, ortsunabhängig | Online flexibel, kurzer Termin vor Ort |
| Verständnisprüfung | Gespräch und Beobachtung | Multiple-Choice-Erfolgskontrolle | Online-Kontrolle, Praxis vor Ort |
| Rückfragen | Sofort im Raum | Direkt an Referenten im Portal | Online und im Gespräch |
| Nachweis | Teilnehmerliste mit Unterschrift | Lernfortschritt und Ergebnis im Portal | Beides, Zertifikat für die Personalakte |
Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Unterweisung welche Form braucht, legen Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit fest.
Wir gehen Ihre Unterweisungsplanung durch und zeigen, welche Themen online laufen können und welche Präsenz brauchen.
- Bereiche für Mitarbeitende und Referenten
- Erfolgskontrolle mit Multiple Choice
- Optionales Modul für Präsenzseminare
Wie arbeitet das Lernportal mit enaio und Ihren Systemen zusammen?
Das Lernportal ist als Lösung für enaio konzipiert: Es ergänzt das Dokumentenmanagementsystem um einen Lernbereich, legt Zertifikate aus Präsenzseminaren in der enaio-Personalakte ab und lässt sich über Schnittstellen an bestehende Programme anbinden. Beschäftigte müssen dafür nicht selbst mit enaio arbeiten.
Abrechnungen erhalten sie über ein digitales Gehaltsportal. Die technische Anbindung beschreiben wir unter enaio Schnittstellen, das Zielbild einer größeren Dokumentenstrategie klären wir in einer Enterprise Content Management Beratung.
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Wie wird ein digitales Lernportal eingeführt?
Ein digitales Lernportal wird in vier Phasen eingeführt: Bestandsaufnahme, Konzept, Pilot mit einer echten Unterweisung und Rollout. Betriebsrat und Datenschutz sind von Anfang an beteiligt.
01
Bestandsaufnahme
Welche Unterweisungen und Schulungen gibt es, wie werden sie nachgewiesen und welche lassen sich online abbilden?
02
Konzept
Rollen, Inhalte, Prüffragen, Präsenzanteile, Schnittstellen und Regeln für Lerndaten, abgestimmt mit Betriebsrat und Datenschutz.
03
Pilot
Ein Bereich startet mit einer echten Unterweisung. Fragen und Abläufe werden mit den Rückmeldungen nachgeschärft.
04
Rollout und Schulung
Weitere Bereiche folgen, Referentinnen und Referenten werden im Umgang mit ihrem Bereich geschult.
Mehr dazu: Schulung und enaio-Einführung
Welche Fehler passieren bei der Einführung eines Lernportals?
Die häufigsten Fehler sind organisatorisch, nicht technisch. Alle lassen sich im Konzept vermeiden.
01
Eine Unterweisung für alle
- Folge
- Inhalte passen nicht zum Arbeitsplatz, der Arbeitsplatzbezug aus § 12 ArbSchG fehlt.
- Besser
- Inhalte je Arbeitsbereich aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten.
02
Prüffragen, die niemand verfehlt
- Folge
- Die Erfolgskontrolle bestätigt nur das Durchklicken, nicht das Verständnis.
- Besser
- Fragen zu konkreten Situationen stellen und plausible falsche Antworten anbieten.
03
Keine Ansprechperson für Rückfragen
- Folge
- Die Bedingung, dass ein Gespräch jederzeit möglich ist, bleibt unerfüllt.
- Besser
- Für jeden Inhalt eine Referentin oder einen Referenten benennen.
04
Präsenzpflichten online ersetzt
- Folge
- Unterweisungen nach § 14 GefStoffV ohne mündlichen Teil und Unterschrift sind unvollständig.
- Besser
- Online-Teil zur Vorbereitung nutzen, die mündliche Unterweisung vor Ort beibehalten.
05
Betriebsrat erst zum Start informiert
- Folge
- Nachverhandlungen verzögern den Rollout.
- Besser
- Betriebsrat ab dem Konzept beteiligen und die Lerndaten in einer Betriebsvereinbarung regeln.
06
Nachweise in verstreuten Listen
- Folge
- Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft fehlen Belege.
- Besser
- Nachweise zentral führen und Zertifikate in der Personalakte ablegen.
Welche Begriffe rund um Unterweisung und Lernportal sollten Sie kennen?
Die wichtigsten Begriffe aus Arbeitsschutz und Weiterbildung, kurz erklärt.
01
Unterweisung
Anweisungen und Erläuterungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, die nach § 12 ArbSchG eigens auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet sind.
02
Pflichtschulung
Sammelbegriff für Schulungen, die Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften oder interne Regeln verlangen, etwa zu Arbeitsschutz oder Datenschutz.
03
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhütungsvorschrift mit den Grundsätzen der Prävention. § 4 verlangt mindestens jährliche, dokumentierte Unterweisungen.
04
DGUV Regel 100-001
Erläutert die DGUV Vorschrift 1 und nennt die Bedingungen, unter denen elektronische Medien bei der Unterweisung eingesetzt werden können.
05
Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung der Gefährdungen an einem Arbeitsplatz und der nötigen Schutzmaßnahmen. Sie ist die fachliche Grundlage jeder Unterweisung.
06
Betriebsanweisung
Arbeitsplatzbezogene schriftliche Anweisung, etwa für Gefahrstoffe, und Grundlage der mündlichen Unterweisung nach § 14 GefStoffV.
07
Blended Learning
Kombination aus Online-Lernen und Präsenz. Der Online-Teil vermittelt Wissen, der Präsenzteil sichert Praxis und Gespräch.
08
Lernmanagementsystem
Software zur Verwaltung von Lerninhalten, Lernenden und Ergebnissen im E-Learning, oft auch Lernplattform oder LMS genannt.
Checkliste: Ist Ihr Unternehmen bereit für ein digitales Lernportal?
Diese Punkte sollten vor dem Start geklärt sein.
01
Inhalte und Prüfung
- Liste aller wiederkehrenden Unterweisungen und Pflichtschulungen
- Einordnung je Thema: online, Blended Learning oder nur Präsenz
- Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage der Inhalte
- Prüffragen je Inhalt, auf konkrete Situationen bezogen
- Benannte Referentinnen und Referenten für Rückfragen
02
Organisation und Nachweise
- Zeitfenster für Online-Unterweisungen während der Arbeitszeit
- Zuständigkeit für die Planung von Präsenzseminaren
- Festlegung, welche Angaben ein Nachweis enthält
- Ablage der Zertifikate in der Personalakte
- Zugang für Beschäftigte ohne festen Büroarbeitsplatz
03
Recht und Mitbestimmung
- Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 und § 98 BetrVG
- Betriebsvereinbarung zur Nutzung der Lerndaten
- Rollen: wer Lernfortschritte einsehen darf
- Löschregeln für Ergebnisse und Nachweise
- Abstimmung mit Datenschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mit Personalabteilung und Arbeitsschutz legen wir fest, mit welchem Bereich und welcher Unterweisung Sie sinnvoll starten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Amtliche und etablierte Quellen zu Unterweisung, elektronischen Hilfsmitteln und Mitbestimmung. Stand der Prüfung: Oktober 2026.
- § 12 ArbSchG: Unterweisung Arbeitsplatzbezug, Zeitpunkt und Wiederholung der Unterweisung
- DGUV Vorschrift 1, Ausgabe der VBG § 4: Unterweisung mindestens einmal jährlich, Dokumentation
- DGUV: Selbstcheck elektronische Hilfsmittel für die Unterweisung Drei Voraussetzungen nach DGUV Regel 100-001
- BG Verkehr: Regelwerk kompakt Unterweisung Häufigkeit, Dokumentation, elektronische Unterweisung
- § 14 GefStoffV Mündliche Unterweisung, mindestens jährlich, Bestätigung durch Unterschrift
- § 29 JArbSchG Unterweisung Jugendlicher, mindestens halbjährlich
- § 87 BetrVG Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, Abs. 1 Nr. 6
- § 98 BetrVG Mitbestimmung bei der betrieblichen Berufsbildung
Häufige Fragen zum digitalen Lernportal
Ihre Frage zum Lernportal ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.
Wir beantworten Ihre Fragen zu Funktionen, Unterweisungen und Anbindung an enaio direkt und persönlich.
Rückfrage stellen +49 6104 94738-13Was ist ein digitales Lernportal?
Ein digitales Lernportal ist ein persönlicher Online-Bereich für betriebliches Lernen. Beschäftigte planen dort Inhalte, bearbeiten sie und schließen sie mit einer Erfolgskontrolle ab. Referentinnen und Referenten stellen die Inhalte bereit, legen Prüffragen fest und beantworten Rückfragen. Der Lernfortschritt bleibt nachvollziehbar.
Welche Funktionen hat das Lernportal von AWP Consult?
Mitarbeitende planen Inhalte im persönlichen Kalender, bearbeiten sie geordnet, legen eine Multiple-Choice-Erfolgskontrolle ab und stellen Rückfragen direkt an Referenten. Referentinnen und Referenten stellen Inhalte bereit und legen Prüfungsfragen fest. Ein optionales Modul organisiert Präsenzveranstaltungen und erstellt Zertifikate für die enaio-Personalakte.
Dürfen Unterweisungen nach § 12 ArbSchG online stattfinden?
Ja, mit Einschränkungen. Die DGUV Regel 100-001 lässt elektronische Medien als Hilfsmittel zu, wenn die Inhalte arbeitsplatzspezifisch sind, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch mit den Unterweisenden jederzeit möglich ist. Grundsatz bleibt die persönliche Unterweisung. Für einzelne Bereiche wie Gefahrstoffe schreiben Vorschriften zusätzlich eine mündliche Unterweisung vor.
Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Nach § 12 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 4 mindestens eine Unterweisung pro Jahr. Für Gefahrstoffe gilt nach § 14 Abs. 2 GefStoffV ebenfalls mindestens jährlich. Jugendliche sind nach § 29 Abs. 2 JArbSchG mindestens halbjährlich zu unterweisen.
Ersetzt eine Online-Unterweisung die Unterschrift bei Gefahrstoffen?
Nein. § 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung anhand der Betriebsanweisung. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Das Lernportal eignet sich hier zur Vorbereitung, damit die Unterweisung vor Ort kürzer und gezielter wird.
Wie werden Schulungsnachweise im Lernportal dokumentiert?
Im persönlichen Bereich sind Inhalt, Lernfortschritt und Ergebnis der Erfolgskontrolle der jeweiligen Person zugeordnet. Für Präsenzseminare erstellt das Modul Zertifikate, die in der enaio-Personalakte abgelegt werden. Welche Angaben ein Nachweis enthalten soll, legen wir im Konzept fest.
Muss der Betriebsrat bei einem Lernportal mitbestimmen?
Wo ein Betriebsrat besteht, in aller Regel ja. Ein Lernportal ist objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung zu überwachen, das löst die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Bei der Durchführung betrieblicher Berufsbildung kommt § 98 Abs. 1 BetrVG hinzu. Üblich ist eine Betriebsvereinbarung, die Zweck, Rollen und die Nutzung der Lerndaten regelt.
Was unterscheidet ein Lernportal für Unternehmen von einer E-Learning-Plattform?
Viele E-Learning-Plattformen bieten fertige Kurse für ein breites Publikum an. Ein Lernportal für Unternehmen ist ein interner Bereich, in dem Ihre eigenen Referentinnen und Referenten Inhalte zu Ihren Arbeitsplätzen bereitstellen. Rückfragen gehen an Personen aus dem eigenen Haus, und Nachweise bleiben im Unternehmen. Gerade für Unterweisungen ist dieser Arbeitsplatzbezug entscheidend.
Brauche ich enaio für das Lernportal?
Das Lernportal ist als Lösung für enaio konzipiert. Die Zertifikaterstellung für die Personalakte setzt ausdrücklich die enaio-Personalakte voraus. Über Schnittstellen lässt sich das Portal zudem an bestehende Programme anbinden. Welche Konstellation in Ihrem Fall passt, klären wir in einem Beratungsgespräch.
Können auch Präsenzseminare über das Lernportal organisiert werden?
Ja, mit dem optionalen Modul für Präsenzveranstaltungen. Es plant Seminare, lädt ein, stellt Begleitmaterial bereit und wertet aus. Bei Einsatz der enaio-Personalakte erstellt es Zertifikate für die Personalakte.
Eignet sich eine digitale Lernlösung für Datenschutzschulungen?
Ja, Datenschutz gehört zu den Themen, die sich besonders gut online schulen lassen. Die Inhalte sind für viele Beschäftigte ähnlich und lassen sich mit Multiple-Choice-Fragen prüfen. Nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO gehören Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Tritt dieser im Portal als Referent auf, landen Rückfragen direkt bei der zuständigen Stelle.
Für welche Unternehmen eignet sich ein digitales Lernportal?
Für Unternehmen, die regelmäßig viele Beschäftigte unterweisen oder schulen müssen, etwa in Logistik, Industrie und Fertigung, Sozialwirtschaft oder bei Dienstleistern mit mehreren Standorten. Besonders lohnend ist es bei mehreren Standorten oder Schichtbetrieb. Wer bereits enaio und die enaio-Personalakte nutzt, verbindet Lernen und Nachweise in einem System.
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In einer Demo zeigen wir Ihnen das digitale Lernportal und besprechen, welche Ihrer Unterweisungen und Schulungen online, als Blended Learning oder weiter in Präsenz laufen.
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- Mit Personalabteilung und Arbeitsschutz
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