Der Rechnungsempfang allein reicht nicht aus
In vielen Unternehmen gilt das Thema E-Rechnung bereits als erledigt.
- ERP-System verarbeitet eingehende XML-Rechnungen.
- ZUGFeRD-Rechnungen werden automatisch empfangen.
- Technische Schnittstelle oder Plug-in ist eingerichtet.
Die technische Empfangsmöglichkeit allein erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für eine rechtssichere Verarbeitung ist mehr nötig: E-Rechnungen müssen geprüft, vollständig verarbeitet und GoBD-konform archiviert werden. Erst ein durchgängiger digitaler Prozess mit Validierung, revisionssicherer Speicherung der Original-XML-Datei und sauberer Dokumentation schafft die Basis für ordnungsgemäße Buchführung und Vorsteuerabzug.
Mehr zur E-RechnungspflichtNichtKönnen wir E-Rechnungen empfangen?
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